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Abschlüsse
Abschlüsse in der OBS nach Klasse 9
Voraussetzung
Erfolgreiche Teilnahme an der Abschlussprüfung, wobei höchstens ein Fach der Abschlussprüfung schlechter als ausreichend (Note 4) sein darf.
Hauptschulabschluss nach Klasse 9
Ausreichende Leistungen in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen (WPK) – (Ausgleichsregelung).
Abschluss der Förderschule Lernen nach Klasse 9
(Unterricht nach dem Kerncurriculum der Hauptschule unter Vereinfachung der Inhalte).
Ausreichende Leistungen (Note 4) in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen (WPK) – (Ausgleichsregelung).
Abschlüsse in der OBS nach Klasse 10
Voraussetzung
Erfolgreiche Teilnahme an der Abschlussprüfung, wobei höchstens ein Fach der Abschlussprüfung schlechter als ausreichend (Note 4) sein darf.
Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss
ausreichende Leistungen (Note 4) in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen (WPK) – (Ausgleichsregelung).
Sekundarabschluss I – Realschulabschluss
2 x E-Kurs: mindestens ausreichende Leistungen (Note 4) und
2 x G-Kurs: mindestens befriedigende Leistungen (Note 3)
2 x mindestens befriedigende Leistungen (Note 3) in einem Fach ohne Niveaustufen
Erweiterter Sekundarabschluss I
In allen übrigen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen (WPK) eine durchschnittlich befriedigende Gesamtleistung (Ø Note 3,0) – (Ausgleichsregelung).
Abschlüsse am Ende der Klasse 10 (Gymnasium)
Erweiterter Sekundarabschluss I
(verbunden mit der Versetzung in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – Klasse 11)
Sekundarabschluss I - Realschulabschluss
Ausreichende Leistungen (Note 4) in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkuren (WPK) bei Berücksichtigung nur einer Pflichtfremdsprache.
Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss
Die Mindestanforderungen (siehe oben) sind NICHT erfüllt, aber in höchstens drei Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen (WPK) wurden geringere als ausreichende (Note 4) Leistungen erbracht.
Wer am Ende des 10. Jahrgangs NICHT die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (Klasse 11) besucht erhält auf dem Zeugnis ein Gleichstellungsvermerk über den erworbenen Abschluss bescheinigt.