OBS-GY Bissendorf

  • Abschlüsse

Abschlüsse in der OBS nach Klasse 9

Voraussetzung

Erfolgreiche Teilnahme an der Abschlussprüfung, wobei höchstens ein Fach der Abschlussprüfung schlechter als ausreichend (Note 4) sein darf.

Hauptschulabschluss nach Klasse 9​

Mindestanforderungen:

Ausreichende Leistungen in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen (WPK) – (Ausgleichsregelung).

Abschluss der Förderschule Lernen nach Klasse 9​

(Unterricht nach dem Kerncurriculum der Hauptschule unter Vereinfachung der Inhalte).

Mindestanforderungen:

Ausreichende Leistungen (Note 4) in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen (WPK) – (Ausgleichsregelung).

Abschlüsse in der OBS nach Klasse 10

Voraussetzung

Erfolgreiche Teilnahme an der Abschlussprüfung, wobei höchstens ein Fach der Abschlussprüfung schlechter als ausreichend (Note 4) sein darf.

Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss

Mindestanforderungen:

ausreichende Leistungen (Note 4) in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen (WPK) – (Ausgleichsregelung).

Sekundarabschluss I – Realschulabschluss

(Die Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik und Physik finden auf unterschiedlichen Niveaustufen statt (G-Kurs oder E-Kurse) Die Einteilung zu einem Kurs ist entscheiden.)
Mindestanforderungen:
Ausreichende Leistungen (Note 4) in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen (WPK) – (Ausgleichsregelung).
UND (hier ist keine Ausgleichsregelung möglich)

2 x E-Kurs: mindestens ausreichende Leistungen (Note 4) und
2 x G-Kurs: mindestens befriedigende Leistungen (Note 3)
2 x mindestens befriedigende Leistungen (Note 3) in einem Fach ohne Niveaustufen

Erweiterter Sekundarabschluss I

(Die Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik und Physik finden auf unterschiedlichen Niveaustufen statt (G-Kurs oder E-Kurse) Die Einteilung zu einem Kurs ist entscheiden.)
Mindestanforderungen: (hier ist keine Ausgleichsregelung möglich)
3 x E-Kurs: mindestens befriedigende Leistungen (Note 3)
1 x E-Kurs: ausreichende Leistung (Note 4) ODER 1 x G-Kurs: gute Leistung (Note 2)
UND

In allen übrigen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen (WPK) eine durchschnittlich befriedigende Gesamtleistung (Ø Note 3,0) – (Ausgleichsregelung).

Abschlüsse am Ende der Klasse 10 (Gymnasium)

Erweiterter Sekundarabschluss I

(verbunden mit der Versetzung in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – Klasse 11)

Mindestanforderungen:
Ausreichende Leistungen (Note 4) in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen (WPK).

Sekundarabschluss I - Realschulabschluss

Mindestanforderungen:

Ausreichende Leistungen (Note 4) in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkuren (WPK) bei Berücksichtigung nur einer Pflichtfremdsprache.

Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss

Die Mindestanforderungen (siehe oben) sind NICHT erfüllt, aber in höchstens drei Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen (WPK) wurden geringere als ausreichende (Note 4) Leistungen erbracht.

Wer am Ende des 10. Jahrgangs NICHT die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (Klasse 11) besucht erhält auf dem Zeugnis ein Gleichstellungsvermerk über den erworbenen Abschluss bescheinigt.