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Aktuelle Infos - Notbetreuung
Aktuelle Informationen zum Corona-Virus und der Notbetreuung
Der Unterricht an allen niedersächsischen Schulen entfällt vom 16.03.- 18.04 2020.
Ziel des Schließungserlasses ist es, die Sozialkontakte der Schülerinnen und Schüler so weit wie möglich zu begrenzen, um eine Verlangsamung des Infektionsgeschehens zu erreichen.
Eine Notbetreuung findet statt, auch in den Osterferien.
Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Erziehungsberechtigte in kritischen Infrastrukturen und für die Daseinsvorsorge tätig sind. Es können auch Kinder dann in die Notbetreuung aufgenommen werden, wenn lediglich eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter zu den zentralen Berufsgruppen gehört.
Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:
- - Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
- - Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen,
- - Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
- - Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich, Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche,
- - Besondere Härtefälle (z.B. drohende Kündigung, usw.)
Grundsatz: Die Notbetreuung ist auf das zwingend Notwendigste zu begrenzen.
Die Notbetreuung muss im Vorfeld beantragt werden.
Bitte füllen Sie dazu den „ Antrag auf Notbetreuung“ und die „Checkliste für Notbetreuung“ sorgfältig aus. Senden Sie beides an unsere E-Mail-Adresse:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Die Entscheidung über die Aufnahme oder Nichtaufnahme von Kindern in die Notbetreuung trifft die Schulleitung. Bei weiteren Fragen zur Betreuung halten Sie bitte Rücksprache mit uns per Mail unter der oben genannten der E-Mail-Adresse.
Vielen Dank.